Gartenpflege nach Pflegekalender.
Gartenpflege und Grünflächenpflege für Wohnanlagen, Kommunen und Gewerbeobjekte: Rasen mähen, Laub entfernen, Hecken, Sträucher und Beete pflegen, Grünschnitt entsorgen — geplant über einen Pflegekalender und gebündelt in einem Jahresvertrag.
Rasen, Laub, Gehölze —
das ganze Grün.
Grünflächen an Wohnanlagen, Schulen oder Gewerbeobjekten brauchen keinen Gärtner auf Zuruf, sondern einen Plan. Wir legen gemeinsam fest, welche Flächen wie oft gepflegt werden, und arbeiten diesen Pflegekalender über das Jahr ab — vom ersten Rasenschnitt im Frühjahr bis zum letzten Laubeinsatz im Spätherbst.
- 01RasenpflegeMähen in der Wachstumszeit, Kanten stechen, auf Wunsch Vertikutieren, Düngen und Nachsaat
- 02LaubbeseitigungLaub von Rasen, Wegen und Zufahrten entfernen — im Herbst nach Bedarf mehrmals
- 03HeckenschnittFormschnitt im Sommer, stärkere Rückschnitte im Winterhalbjahr
- 04Strauch- und GehölzschnittZiersträucher auslichten und verjüngen, passend zu ihrer Blütezeit
- 05BeetpflegeJäten, Lockern, Mulchen und Staudenrückschnitt in Beeten und Pflanzkübeln
- 06Wege und PlätzeWildkraut aus Fugen entfernen, Zugänge, Spielplätze und Müllplätze ordentlich halten
- 07Grünschnitt-EntsorgungSchnittgut, Laub und Wildkraut abfahren und zur Verwertung geben
- 08KontrollgängeSchäden an Gehölzen, Stützwänden und Wegen erkennen und an die Verwaltung melden
Ein Kalender.
Ein Ansprechpartner.
Grünpflege gelingt, wenn Termine feststehen und jemand dafür zuständig ist. Deshalb arbeiten wir mit festen Teams und dokumentierten Einsätzen.
- 01 Pflegekalender Alle Arbeiten über das Jahr geplant — Sie sehen vorab, wann gemäht, geschnitten und Laub entfernt wird. Planbar
- 02 Jahresvertrag Ein Vertrag für alle Grünflächen eines Objekts oder Bestands, auf Wunsch kombiniert mit dem Winterdienst. Gebündelt
- 03 Einsatznachweis Jeder Pflegegang wird dokumentiert — nachvollziehbar für Verwaltung, Eigentümer und Abrechnung. Belegt
- 04 Naturschutz im Blick Schnittarbeiten nach den Schnittzeiten des Bundesnaturschutzgesetzes und mit Rücksicht auf Brutvögel. Regelkonform
Gepflegt. Geplant.
Umlagefähig.
Die laufende Gartenpflege ist nach § 2 Nr. 10 BetrKV in der Regel auf Mieter umlegbar. Unsere Rechnungen trennen Pflege und Sonderarbeiten.
Neben dem Grün übernehmen wir auf Wunsch Winterdienst, Treppenhausreinigung und Hausmeisterservice am selben Objekt — mit einem Vertrag und einem Ansprechpartner.
Alle GebäudeservicesGartenpflege: was Verwaltungen wissen sollten.
Wie oft gepflegt werden muss, was umlagefähig ist und welche Regeln für Schnittarbeiten gelten — das Wichtigste im Überblick.
Was gehört zur Gartenpflege an einer Wohnanlage?
Zur laufenden Gartenpflege zählen alle wiederkehrenden Arbeiten, die gärtnerisch angelegte Flächen in Ordnung halten: Rasen mähen und Kanten schneiden, Laub entfernen, Hecken und Sträucher in Form halten, Beete jäten und mulchen, Wege und Zugänge von Wildkraut befreien. Dazu kommt die Entsorgung von Schnittgut und Laub. Größere Eingriffe wie der Ersatz einer Stützwand oder die Neugestaltung einer Fläche sind dagegen eigene Projekte, die wir gesondert planen.
Die einzelnen Arbeiten beschreiben wir auf eigenen Seiten: Heckenschnitt, Strauchschnitt, Beetpflege und L-Steine ersetzen. Im Pflegevertrag fassen wir genau die Leistungen zusammen, die Ihr Objekt tatsächlich braucht. Für Kommunen und Gewerbeobjekte arbeiten wir häufig nach einem Leistungsverzeichnis mit Flächen und Pflegeintervallen — liegt es bereits vor, kalkulieren wir direkt darauf.
Wie oft wird gepflegt? Der Pflegekalender
Die Häufigkeit richtet sich nach Wuchs, Witterung und Nutzung. Die Mähsaison reicht je nach Witterung etwa von März oder April bis in den Oktober. In der Hauptwachstumszeit im Frühjahr ist ein Schnitt alle ein bis zwei Wochen üblich, bei Trockenheit im Hochsommer seltener. Hecken erhalten in der Regel ein- bis zweimal im Jahr einen Formschnitt, Beete werden in der Saison häufig alle zwei bis vier Wochen durchgearbeitet.
Ein Pflegekalender legt diese Arbeiten auf Monate fest: Frühjahrsputz und erster Rasenschnitt im März oder April, Formschnitt der Hecken ab Ende Juni, Laubeinsätze von Oktober bis Dezember, stärkere Rückschnitte an Gehölzen zwischen Oktober und Februar. So weiß die Verwaltung, wann welche Arbeiten anstehen, und Bewohner können sich auf die Termine einstellen.
Laub verdient eigene Aufmerksamkeit: Nasses Laub auf Gehwegen, Treppen und Zufahrten ist rutschig. Dafür stehen Eigentümer im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht ein, auf öffentlichen Gehwegen häufig zusätzlich nach der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde. Im Herbst planen wir Laubeinsätze deshalb nach Bedarf und nicht nur nach festem Rhythmus.
Ist Gartenpflege umlagefähig?
In der Regel ja. § 2 Nr. 10 der Betriebskostenverordnung nennt die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, die Pflege von Spielplätzen sowie von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die nicht dem öffentlichen Verkehr dienen. Voraussetzung ist, dass der Mietvertrag die Umlage dieser Kosten vorsieht.
Nicht umlagefähig sind Instandsetzungen und Reparaturen sowie in der Regel die erstmalige Anlage oder Umgestaltung einer Fläche. Getrennte Rechnungspositionen für laufende Pflege und Sonderarbeiten erleichtern deshalb die Nebenkostenabrechnung. Erledigt ein Hausmeister Gartenarbeiten mit, sollten die Anteile getrennt ausgewiesen werden, weil Hauswart- und Gartenpflegekosten unterschiedliche Positionen sind. Welche Hausdienste umgelegt werden können, zeigt unser Ratgeber Betriebskosten: was ist umlagefähig? — eine Rechtsberatung ersetzt er nicht.
Welche Regeln gelten für Schnittarbeiten?
Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet vom 1. März bis 30. September, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze radikal zurückzuschneiden oder auf den Stock zu setzen (§ 39 Abs. 5 BNatSchG). Schonende Form- und Pflegeschnitte, die nur den Zuwachs entfernen, bleiben erlaubt. Nester von Brutvögeln sind ganzjährig geschützt (§ 44 BNatSchG), deshalb kontrollieren wir die Gehölze vor jedem Schnitt. Kommunale Baumschutzsatzungen können zusätzlich gelten.
Für Hausverwaltungen heißt das: Starke Rückschnitte gehören ins Winterhalbjahr und sollten früh eingeplant werden, damit Zeit für die Abstimmung mit Eigentümern und Bewohnern bleibt. Mehr dazu im Ratgeber Hecke schneiden: wann ist es erlaubt?
Von der Begehung
zum Pflegeplan.
In vier Schritten zu einer Grünpflege, die läuft, ohne dass Sie nachfragen müssen.
- 01 Objektbegehung Wir nehmen Rasen-, Beet- und Gehölzflächen, Wege und Zugänge vor Ort auf — kostenfrei und unverbindlich. Kostenfrei
- 02 Pflegekalender & Angebot Leistungen und Intervalle je Fläche transparent aufgeschlüsselt, abgestimmt auf Nutzung und Budget. Transparent
- 03 Saisonstart mit festem Team Ein eingearbeitetes Team übernimmt die Flächen, ein Ansprechpartner koordiniert Termine und Sonderwünsche. Verlässlich
- 04 Nachweis & Anpassung Einsätze werden protokolliert; einmal im Jahr prüfen wir mit Ihnen, ob der Plan noch zur Fläche passt. Dokumentiert
Was Auftraggeber oft fragen.
Antworten auf die häufigsten Fragen zu Gartenpflege — für Verwaltungen, Kommunen, Unternehmen und Eigentümer.
Was kostet Gartenpflege für eine Wohnanlage?
Der Preis hängt von Größe und Art der Flächen ab — Rasen, Hecken, Beete, Wege —, außerdem von den Pflegeintervallen, der Zugänglichkeit und der Menge an Grünschnitt. Nach einer kostenfreien Objektbegehung erhalten Sie ein Angebot mit den Leistungen je Fläche, auf Wunsch als Jahresvertrag.
Sind die Kosten der Gartenpflege auf Mieter umlegbar?
In der Regel ja, sofern der Mietvertrag es vorsieht: § 2 Nr. 10 BetrKV zählt die Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen zu den Betriebskosten. Neuanlagen und Reparaturen gehören nicht dazu. Mehr im Ratgeber zu umlagefähigen Betriebskosten.
Wie oft muss der Rasen gemäht werden?
In der Hauptwachstumszeit im Frühjahr und Frühsommer meist alle ein bis zwei Wochen, bei Trockenheit im Hochsommer seltener. Repräsentative Flächen am Eingang pflegen wir häufiger als extensive Wiesenflächen — das legen wir im Pflegekalender fest.
Nehmen Sie Laub und Grünschnitt mit?
Ja. Schnittgut, Laub und Wildkraut fahren wir ab und geben es zur Verwertung. Unter Gehölzen kann Laub auf Wunsch als natürlicher Bodenschutz liegen bleiben; auf Wegen und Zufahrten entfernen wir es, weil nasses Laub rutschig ist.
Lässt sich die Gartenpflege mit anderen Leistungen kombinieren?
Ja. Winterdienst, Treppenhausreinigung, Hausmeisterservice und Gebäudecheck laufen bei Bedarf über denselben Vertrag. Grünpflege im Sommer und Winterdienst im Winter ergänzen sich zu einer ganzjährigen Betreuung der Außenanlagen.
Arbeiten Sie nur in Wuppertal?
Wir haben unseren Sitz in Wuppertal und pflegen Außenanlagen in der Stadt und ihrer Umgebung. Liegt Ihr Objekt im weiteren Umland, fragen Sie einfach an. Für Bestände mit mehreren Objekten in der Region koordinieren wir die Pflege zentral über einen Ansprechpartner.
Kostenfreie Objektbegehung
Gartenpflege — ein Ansprechpartner.
Wir sehen uns Ihr Objekt kostenfrei an und erstellen ein transparentes Angebot — für ein Haus oder einen ganzen Bestand in Wuppertal und Umgebung.